interne Verweise§ 1355 BGB Ehename (vom 01.05.2025) ... zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat, oder 3. dem Ehenamen einen Begleitnamen ( § 1355a ) voranstellen oder anfügen; § 1355a gilt entsprechend. (6) Geburtsname ist ... oder 3. dem Ehenamen einen Begleitnamen (§ 1355a) voranstellen oder anfügen; § 1355a gilt entsprechend. (6) Geburtsname ist der Familienname, der in die Geburtsurkunde ...
Zitat in folgenden NormenBundesvertriebenengesetz (BVFG)
neugefasst durch B. v. 10.08.2007 BGBl. I S. 1902; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 1 G. v. 29.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 197
§ 94 BVFG Familiennamen und Vornamen (vom 01.05.2025) ... 1355 Absatz 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmen und eine Erklärung nach § 1355a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgeben, 5. den Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen, sofern die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
G. v. 11.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 185
Artikel 1 EheGebNamRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... wird wie folgt geändert: 1. § 1355 wird durch die folgenden §§ 1355 bis 1355b ersetzt: „§ 1355 Ehename (1) Die Ehegatten ... Bestimmung des Ehenamens geführt hat, oder 3. dem Ehenamen einen Begleitnamen ( § 1355a ) voranstellen oder anfügen; § 1355a gilt entsprechend. (6) Geburtsname ist ... oder 3. dem Ehenamen einen Begleitnamen (§ 1355a) voranstellen oder anfügen; § 1355a gilt entsprechend. (6) Geburtsname ist der Familienname, der in die Geburtsurkunde ... eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung nach Absatz 2 Satz 1 einzutragen ist. § 1355a Begleitname (1) Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch ...
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