interne Verweise§ 1757 BGB Name des Kindes (vom 01.05.2025) ... 1746 Abs. 1 Satz 2, 3, Abs. 3 erster Halbsatz ist entsprechend anzuwenden. (4) Die §§ 1617f bis 1617h gelten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
G. v. 11.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 185
Artikel 1 EheGebNamRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... gestrichen. 6. Nach § 1617c werden die folgenden §§ 1617d bis 1617i eingefügt: „§ 1617d Name nach Scheidung der Eltern oder Tod ... beglaubigt werden. § 1617c Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 gilt entsprechend. § 1617f Geschlechtsangepasste Form des Geburtsnamens nach sorbischer Tradition und ausländischen ... Für die Änderung einer geschlechtsspezifischen Endung des Geburtsnamens des Kindes gilt § 1617f entsprechend. § 1617h Geburtsname nach dänischer Tradition (1) ... 5" ersetzt. c) Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Die §§ 1617f bis 1617h gelten entsprechend." 10. § 1765 wird wie folgt geändert: ...
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