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Zitierungen von § 1617g BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1617g BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1617h BGB Geburtsname nach dänischer Tradition (vom 01.05.2025)
... ist, den Familiennamen eines nahen Angehörigen nach Absatz 1 voranstellen. § 1617g Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (3) Die Bestimmung nach Absatz 1 und die Voranstellung ...
§ 1617i BGB Neubestimmung des Familiennamens durch volljährige Personen (vom 01.05.2025)
... friesischen Volksgruppe oder der dänischen Minderheit an und hat sie einen Geburtsnamen nach § 1617g oder § 1617h erhalten, so gilt für die Neubestimmung des Geburtsnamens Absatz 1 ... friesischen Volksgruppe oder der dänischen Minderheit angehört, keinen Geburtsnamen nach § 1617g oder § 1617h erhalten, so kann sie ihren Geburtsnamen entsprechend diesen Vorschriften ...
§ 1757 BGB Name des Kindes (vom 01.05.2025)
... 2, 3, Abs. 3 erster Halbsatz ist entsprechend anzuwenden. (4) Die §§ 1617f bis 1617h gelten ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.05.2025)
... die der friesischen Volksgruppe oder der dänischen Minderheit angehören, kann nach den §§ 1617g und 1617h des Bürgerlichen Gesetzbuchs neu bestimmt werden. Absatz 2 Satz 2 und 3 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
G. v. 11.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 185
Artikel 1 EheGebNamRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... gestrichen. 6. Nach § 1617c werden die folgenden §§ 1617d bis 1617i eingefügt: „§ 1617d Name nach Scheidung der Eltern oder Tod ... der Geburt abgegebene Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617g Geburtsname nach friesischer Tradition (1) Abweichend von § 1616 und ... zu beglaubigen ist, den Familiennamen eines nahen Angehörigen nach Absatz 1 voranstellen. § 1617g Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (3) Die Bestimmung nach Absatz 1 und die Voranstellung nach Absatz ... friesischen Volksgruppe oder der dänischen Minderheit an und hat sie einen Geburtsnamen nach § 1617g oder § 1617h erhalten, so gilt für die Neubestimmung des Geburtsnamens Absatz 1 ... friesischen Volksgruppe oder der dänischen Minderheit angehört, keinen Geburtsnamen nach § 1617g oder § 1617h erhalten, so kann sie ihren Geburtsnamen entsprechend diesen Vorschriften ... c) Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Die §§ 1617f bis 1617h gelten entsprechend." 10. § 1765 wird wie folgt geändert: ...