interne Verweise
Zitat in folgenden NormenPersonenstandsgesetz (PStG)
Artikel 1 G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 221
§ 63 PStG Benutzung in besonderen Fällen (vom 01.04.2026) ... nur dem Anerkennenden, der Mutter, dem Kind und dem anderen Mann, dessen Zustimmung nach § 1595a des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderlich ist, erteilt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 221
Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 83
Artikel 1 VatAnfÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... 2. Die §§ 1595 und 1596 werden durch die folgenden §§ 1595 bis 1596 ersetzt: „§ 1595 Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung ... nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 1594 Absatz 3 und 4 entsprechend. § 1595a Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft (1) Die Anerkennung der Vaterschaft durch ... Für die Zustimmung der Mutter und die etwa erforderliche Zustimmung des anderen Mannes nach § 1595a Absatz 1 Nummer 2 gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) Für die Zustimmung des Kindes ... unwirksam, wenn sie den Erfordernissen nach § 1594 Absatz 2, 3 und 5 und den §§ 1595 bis 1597 nicht genügen." 5. Die §§ 1599 und 1600 werden durch die ...
Artikel 2 VatAnfÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes ... Zur Prüfung der leiblichen Abstammung des Kindes von dem anerkennenden Mann nach § 1595a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangt das Standesamt die Vorlage des Ergebnisses einer genetischen Abstammungsuntersuchung nach ... nur dem Anerkennenden, der Mutter, dem Kind und dem anderen Mann, dessen Zustimmung nach § 1595a des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderlich ist, erteilt ...
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