Zitierungen von § 257 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 257 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesanstalt-Post-Gesetz (BAPostG)
Artikel 1 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3372
§ 26j BAPostG Freistellung der Bundesrepublik Deutschland (vom 02.04.2021)
... Grundversicherung in Anspruch genommen werden, haften ihr die Postnachfolgeunternehmen. § 257 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet Anwendung. Für Ansprüche von Mitgliedern und Versicherten, bei denen ...


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