Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
Artikel 3 VVRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 330 wie folgt gefasst: § 330 Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag". ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 330 wie folgt gefasst: § 330 Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag". 2. § 330 wird wie folgt ... § 330 Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag". 2. § 330 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: § 330 Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag". b) Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
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