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Zitierungen von § 407 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 407 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 408 BGB Mehrfache Abtretung
... oder ein Rechtsstreit anhängig wird, zugunsten des Schuldners die Vorschrift des § 407 dem früheren Erwerber gegenüber entsprechende Anwendung. (2) Das Gleiche ...
§ 412 BGB Gesetzlicher Forderungsübergang
... einer Forderung kraft Gesetzes finden die Vorschriften der §§ 399 bis 404, 406 bis 410 entsprechende ...
§ 1156 BGB Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und neuem Gläubiger
... für die Übertragung der Forderung geltenden Vorschriften der §§ 406 bis 408 finden auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem neuen ...
§ 1158 BGB Künftige Nebenleistungen
... zwischen dem Eigentümer und dem neuen Gläubiger die Vorschriften der §§ 406 bis 408 Anwendung; der Gläubiger kann sich gegenüber den Einwendungen, welche dem ... sich gegenüber den Einwendungen, welche dem Eigentümer nach den §§ 404, 406 bis 408, 1157 zustehen, nicht auf die Vorschrift des § 892 ...
§ 1473 BGB Unmittelbare Ersetzung
... erfährt, dass die Forderung zum Gesamtgut gehört; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 sind entsprechend ...
§ 2019 BGB Unmittelbare Ersetzung
... lassen, wenn er von der Zugehörigkeit Kenntnis erlangt; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 finden entsprechende ...
§ 2111 BGB Unmittelbare Ersetzung
... lassen, wenn er von der Zugehörigkeit Kenntnis erlangt; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 finden entsprechende Anwendung. (2) Zur Erbschaft gehört auch, was der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Preisbremsen-Entlastungsrückforderungsverordnung (PBRüV)
V. v. 25.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 111
§ 10 PBRüV Zahlung an das Energieversorgungsunternehmen vor Forderungsübergang
... nach § 9 Absatz 1 dem Letztverbraucher oder dem Kunden bereits zugegangen ist. § 407 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
G. v. 30.05.1908 RGBl. S. 263; aufgehoben durch Artikel 12 Abs. 1 Nr. 1 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
§ 69 VVG
... sich gelten zu lassen, wenn er von ihr Kenntnis erlangt; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden entsprechende ...
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