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Zitierungen von § 563 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 563 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 549 BGB Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften (vom 01.06.2015)
... über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt. (2) Die Vorschriften über die Miethöhe bei ...
§ 563a BGB Fortsetzung mit überlebenden Mietern
... Sind mehrere Personen im Sinne des § 563 gemeinsam Mieter, so wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden ...
§ 563b BGB Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung
... Die Personen, die nach § 563 in das Mietverhältnis eingetreten sind oder mit denen es nach § 563a fortgesetzt wird, ... einen nach seinem Tod liegenden Zeitraum im Voraus entrichtet, sind die Personen, die nach § 563 in das Mietverhältnis eingetreten sind oder mit denen es nach § 563a fortgesetzt wird, ... kann, falls der verstorbene Mieter keine Sicherheit geleistet hat, von den Personen, die nach § 563 in das Mietverhältnis eingetreten sind oder mit denen es nach § 563a fortgesetzt wird, ...
§ 564 BGB Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
... beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird ...
§ 577 BGB Vorkaufsrecht des Mieters
... Mieter, so geht das Vorkaufsrecht auf diejenigen über, die in das Mietverhältnis nach § 563 Abs. 1 oder 2 eintreten. (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist ...
§ 1568a BGB Ehewohnung (vom 01.09.2009)
... ein oder setzt ein von beiden eingegangenes Mietverhältnis allein fort. § 563 Absatz 4 gilt entsprechend. (4) Ein Ehegatte kann die Begründung eines ...
 
Zitat in folgenden Normen

Vermögensgesetz (VermG)
neugefasst durch B. v. 09.02.2005 BGBl. I S. 205; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 33 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 20 VermG Vorkaufsrecht von Mietern und Nutzern
... Dies gilt auch für bereits bestehende Vorkaufsrechte. § 563 Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt. (7a) ...

Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
neugefasst durch B. v. 13.09.2001 BGBl. I S. 2404; zuletzt geändert durch Artikel 161 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 4 WoBindG Überlassung an Wohnberechtigte
... überlassen; Personen, die nach dem Tod des Inhabers des Wohnberechtigungsscheins nach § 563 Abs. 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in das Mietverhältnis eingetreten sind, darf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1696
Artikel 1 ZuGewAusglÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... ein oder setzt ein von beiden eingegangenes Mietverhältnis allein fort. § 563 Absatz 4 gilt entsprechend. (4) Ein Ehegatte kann die Begründung eines ...

Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
Artikel 18 LPartRBerG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 563 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...