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Zitierungen von § 614 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 614 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Mindestlohngesetz (MiLoG)
Artikel 1 G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
§ 2 MiLoG Fälligkeit des Mindestlohns
... Fall, dass keine Vereinbarung über die Fälligkeit getroffen worden ist, bleibt § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt. (2) Abweichend von Absatz 1 ...