Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969
Artikel 1 BauVRRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen." 23. § 650 wird § 649. 24. § 651 wird § 650 und in Satz 3 wird die Angabe ... ausgeschlossen." 23. § 650 wird § 649. 24. § 651 wird § 650 und in Satz 3 wird die Angabe „649 und 650" durch die Angabe „648 und 649" ... „649 und 650" durch die Angabe „648 und 649" ersetzt. 25. Nach § 650 werden die folgenden Kapitel 2 bis 4 und die Untertitel 2 und 3 eingefügt: ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2123, 2022 BGBl. I S. 105
Artikel 1 DigVRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 01.01.2022) ... der §§ 327c, 327m und 327r Absatz 3 und 4 beendet werden." 14. § 650 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 650 Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte". ...
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