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Zitierungen von § 655e BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 655e BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts
G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 977
Artikel 1 VDLRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... „Artikel 247 § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. 13. § 655e Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Existenzgründer im Sinne des § ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 1 VerbrKredRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Gesetzbuche mitgeteilt hat, nicht übersteigen." 43. In § 655e Abs. 2 wird die Angabe „§ 507" durch die Angabe „§ 512" ...

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 1 WohnImmoKredRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... vereinbarten Entgelts für Beratungsleistungen" eingefügt. 44. In § 655e Absatz 2 wird die Angabe „§ 512" durch die Angabe „§ 513" ...