Zitierungen von § 701 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 701 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 702 BGB Beschränkung der Haftung; Wertsachen
... Der Gastwirt haftet auf Grund des § 701 nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag ...
§ 703 BGB Erlöschen des Schadensersatzanspruchs
... dem Gast auf Grund der §§ 701 , 702 zustehende Anspruch erlischt, wenn nicht der Gast unverzüglich, nachdem er von dem ...


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