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Zitierungen von § 710 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 710 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 740 BGB Fehlende Vermögensfähigkeit; anwendbare Vorschriften (vom 01.01.2024)
... Auf das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander sind die §§ 708, 709, 710 , 711, 711a, 712, die §§ 714, 715, 715a, 716, 717 Absatz 1 sowie § 718 entsprechend ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 1 MoPeG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... die gleiche Stimmkraft und einen gleichen Anteil am Gewinn und Verlust. § 710 Mehrbelastungsverbot Zur Erhöhung seines Beitrags kann ein Gesellschafter nicht ... Auf das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander sind die §§ 708, 709, 710 , 711, 711a, 712, die §§ 714, 715, 715a, 716, 717 Absatz 1 sowie § 718 entsprechend ...