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Zitierungen von § 873 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 873 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 877 BGB Rechtsänderungen
... Vorschriften der §§ 873 , 874, 876 finden auch auf Änderungen des Inhalts eines Rechts an einem Grundstück ...
§ 878 BGB Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen
... von dem Berechtigten in Gemäßheit der §§ 873 , 875, 877 abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, dass der Berechtigte in der ...
§ 879 BGB Rangverhältnis mehrerer Rechte
... (2) Die Eintragung ist für das Rangverhältnis auch dann maßgebend, wenn die nach § 873 zum Erwerb des Rechts erforderliche Einigung erst nach der Eintragung zustande gekommen ist. ...
§ 880 BGB Rangänderung
... und die Eintragung der Änderung in das Grundbuch erforderlich; die Vorschriften des § 873 Abs. 2 und des § 878 finden Anwendung. Soll eine Hypothek, eine Grundschuld oder eine ...
§ 892 BGB Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
... die Kenntnis des Erwerbers die Zeit der Stellung des Antrags auf Eintragung oder, wenn die nach § 873 erforderliche Einigung erst später zustande kommt, die Zeit der Einigung ...
§ 925 BGB Auflassung (vom 01.01.2021)
... Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (Auflassung) muss bei ...
§ 1116 BGB Brief- und Buchhypothek
... und des Eigentümers sowie die Eintragung in das Grundbuch erforderlich; die Vorschriften des § 873 Abs. 2 und der §§ 876, 878 finden entsprechende Anwendung. (3) Die ...
§ 1154 BGB Abtretung der Forderung
... Hypothekenbriefs ausgeschlossen, so finden auf die Abtretung der Forderung die Vorschriften der §§ 873 , 878 entsprechende ...
§ 1180 BGB Auswechslung der Forderung
... und des Eigentümers sowie die Eintragung in das Grundbuch erforderlich; die Vorschriften des § 873 Abs. 2 und der §§ 876, 878 finden entsprechende Anwendung. (2) Steht die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2024)
...  stellungsurkunde zur Herbeiführung der Bindungswirkung gemäß § 873 Abs. 2 BGB . 22201 Treuhandgebühr Die Treuhandgebühr ...
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