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Zitierungen von § 905 BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 905 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Bundesberggesetz (BBergG)
G. v. 13.08.1980 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 348
§ 39 BBergG Einigung mit dem Grundeigentümer, Zustimmung anderer Behörden, Entschädigung
... für die Wahrung dieses Zweckes zuständigen Behörde einzuholen. § 905 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt. (2) Bei einem unter ...
Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (KSpTG)
Artikel 1 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1726; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 282
§ 10 KSpTG Benutzung fremder Grundstücke
... für die Wahrung dieses Zwecks zuständigen Behörde einzuholen. § 905 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt. (2) Der Untersuchungsberechtigte hat nach Abschluss der ...
§ 14 KSpTG Duldungspflicht
... den Erdkörper unter der Oberfläche des Grundstücks betreffen. § 905 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt. Der Grundstückseigentümer und sonstige ...
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