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Zitierungen von § 951 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 951 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Meliorationsanlagengesetz (MeAnlG)
Artikel 4 G. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2538, 2550; zuletzt geändert durch G. v. 17.12.1999 BGBl. I S. 2450
§ 13 MeAnlG Entschädigung für den Rechtsverlust
... erleidet, kann vom Grundstückseigentümer eine Entschädigung nach § 951 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Der Grundstückseigentümer hat nach ...
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