interne Verweise§ 978 BGB Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt ... ihrer Angestellten abzuliefern. Die Vorschriften der §§ 965 bis 967 und 969 bis 977 finden keine Anwendung. (2) Ist die Sache nicht weniger als 50 Euro ... Der Finderlohn besteht in der Hälfte des Betrags, der sich bei Anwendung des § 971 Abs. 1 Satz 2, 3 ergeben würde. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder Bediensteter der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6597/v92740.htm