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Zitierungen von § 1228 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1228 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1243 BGB Rechtswidrige Veräußerung
... des Pfandes ist nicht rechtmäßig, wenn gegen die Vorschriften des § 1228 Abs. 2, des § 1230 Satz 2, des § 1235, des § 1237 Satz 1 oder des § 1240 ...
§ 1282 BGB Leistung nach Fälligkeit
... Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 eingetreten, so ist der Pfandgläubiger zur Einziehung der Forderung berechtigt und kann der ...
§ 1283 BGB Kündigung
... und dem Gläubiger erklärt wird. (3) Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 eingetreten, so ist auch der Pfandgläubiger zur Kündigung berechtigt; für ...
§ 1294 BGB Einziehung und Kündigung
... ein Inhaberpapier Gegenstand des Pfandrechts, so ist, auch wenn die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 noch nicht eingetreten sind, der Pfandgläubiger zur Einziehung und, falls ...
§ 1295 BGB Freihändiger Verkauf von Orderpapieren
... Börsen- oder Marktpreis, so ist der Gläubiger nach dem Eintritt der Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 berechtigt, das Papier nach § 1221 verkaufen zu lassen. § 1259 findet ...
§ 1296 BGB Erstreckung auf Zinsscheine
... ist, die Herausgabe der Scheine verlangen, soweit sie vor dem Eintritt der Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 fällig ...
 
Zitat in folgenden Normen

Pachtkreditgesetz
neugefasst durch B. v. 05.08.1951 BGBl. I S. 494; zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr. 4 G. v. 08.11.1985 BGBl. I S. 2065
§ 10 PachtkredG
... des Pfandgläubigers aus dem Inventar erfolgt durch Verkauf. Die Vorschriften des § 1228 Abs. 2 Satz 1 und der §§ 1229, 1230 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden ...