Zitierungen von § 1306 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1306 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1314 BGB Aufhebungsgründe (vom 22.07.2017)
... das 16. Lebensjahr vollendet hatte, oder 2. entgegen den §§ 1304, 1306 , 1307, 1311 geschlossen worden ist. (2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn ...
§ 1315 BGB Ausschluss der Aufhebung (vom 22.07.2017)
...  (2) Eine Aufhebung der Ehe ist ferner ausgeschlossen 1. bei Verstoß gegen § 1306 , wenn vor der Schließung der neuen Ehe die Scheidung oder Aufhebung der früheren Ehe ...
§ 1316 BGB Antragsberechtigung (vom 22.07.2017)
...  1. sind bei Verstoß gegen § 1303 Satz 1, die §§ 1304, 1306 , 1307, 1311 sowie in den Fällen des § 1314 Abs. 2 Nr. 1 und 5 jeder Ehegatte, die ... Nr. 1 und 5 jeder Ehegatte, die zuständige Verwaltungsbehörde und in den Fällen des § 1306 auch die dritte Person. Die zuständige Verwaltungsbehörde wird durch ... gesetzlichen Vertreters. (3) Bei Verstoß gegen die §§ 1304, 1306 , 1307 sowie in den Fällen des § 1314 Abs. 2 Nr. 1 und 5 soll die zuständige ...
§ 1318 BGB Folgen der Aufhebung (vom 01.09.2009)
...  1. zugunsten eines Ehegatten, der bei Verstoß gegen die §§ 1303, 1304, 1306 , 1307 oder § 1311 oder in den Fällen des § 1314 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 die ... oder bedroht worden ist; 2. zugunsten beider Ehegatten bei Verstoß gegen die §§ 1306 , 1307 oder § 1311, wenn beide Ehegatten die Aufhebbarkeit kannten; dies gilt nicht bei ... 1311, wenn beide Ehegatten die Aufhebbarkeit kannten; dies gilt nicht bei Verstoß gegen § 1306 , soweit der Anspruch eines Ehegatten auf Unterhalt einen entsprechenden Anspruch der dritten ... nicht im Hinblick auf die Umstände bei der Eheschließung oder bei Verstoß gegen § 1306 im Hinblick auf die Belange der dritten Person grob unbillig wäre. (4) Die ... Anwendung; dabei sind die Umstände bei der Eheschließung und bei Verstoß gegen § 1306 die Belange der dritten Person besonders zu berücksichtigen. (5) § 1931 ... § 1931 findet zugunsten eines Ehegatten, der bei Verstoß gegen die §§ 1304, 1306 , 1307 oder § 1311 oder im Falle des § 1314 Abs. 2 Nr. 1 die Aufhebbarkeit der Ehe bei ...
§ 1319 BGB Aufhebung der bisherigen Ehe
... für tot erklärte Ehegatte noch lebt, die neue Ehe nur dann wegen Verstoßes gegen § 1306 aufgehoben werden, wenn beide Ehegatten bei der Eheschließung wussten, dass der für tot ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 129 FamFG Mitwirkung der Verwaltungsbehörde oder dritter Personen
... Beantragt die zuständige Verwaltungsbehörde oder bei Verstoß gegen § 1306 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die dritte Person die Aufhebung der Ehe, ist der Antrag gegen beide Ehegatten zu richten.  ...
§ 132 FamFG Kosten bei Aufhebung der Ehe (vom 22.07.2017)
... wenn eine Ehe auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde oder bei Verstoß gegen § 1306 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Antrag des Dritten aufgehoben wird. (3) Einem minderjährigen Beteiligten ...

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 2 LPartRÜG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 1306 wie folgt gefasst: „§ 1306 Bestehende Ehe oder ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 1306 wie folgt gefasst: „§ 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft". 2. § 1306 wird wie folgt ... „§ 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft". 2. § 1306 wird wie folgt gefasst: „§ 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft ... 2. § 1306 wird wie folgt gefasst: „§ 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2429; zuletzt geändert durch Artikel 347 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 1 KEheBekG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... das 16. Lebensjahr vollendet hatte, oder 2. entgegen den §§ 1304, 1306 , 1307, 1311 geschlossen worden ist." 5. § 1315 Absatz 1 wird wie folgt ...


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