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Zitierungen von § 1310 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1310 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1311 BGB Persönliche Erklärung
... Eheschließenden müssen die Erklärungen nach § 1310 Abs. 1 persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben. Die Erklärungen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2429; zuletzt geändert durch Artikel 347 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 1 KEheBekG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... nicht vollendet hat, kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden." 3. § 1310 Absatz 1 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Der Standesbeamte darf seine ...

Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
Artikel 2 PStRG Änderung von Bundesgesetzen (vom 12.07.2008)
... durch die Wörter „das Standesamt" ersetzt. 3. § 1310 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird das Wort „Heiratsbuch" ...
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