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Zitierungen von § 1358 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1358 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesnotarordnung (BNotO)
neugefasst durch B. v. 24.02.1961 BGBl. I S. 97; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 78a BNotO Zentrales Vorsorgeregister; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2023)
... Patientenverfügungen und Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs . Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führt die ... 6. den Vorschlagenden, 7. den einer Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Widersprechenden und 8. den Ersteller einer Patientenverfügung. (3) Das ...

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 15 EGBGB Gegenseitige Vertretung von Ehegatten (vom 01.01.2023)
... Angelegenheiten der Gesundheitssorge, die im Inland wahrgenommen werden, ist § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch dann anzuwenden, wenn nach anderen Vorschriften insoweit ausländisches Recht anwendbar ...

Vorsorgeregister-Verordnung (VRegV)
V. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 1 VRegV Inhalt des Zentralen Vorsorgeregisters (vom 01.01.2023)
... Versorgung, 7. Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit den Daten zur Person des Widersprechenden entsprechend Nummer 1. (2) Ist die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 1 VBRRefG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Wörter „der Rechtsverordnung nach § 240a entsprechend" ersetzt. 7. § 1358 wird wie folgt gefasst: „§ 1358 Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in ... entsprechend" ersetzt. 7. § 1358 wird wie folgt gefasst: „ § 1358 Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (1) Kann ...
Artikel 2 VBRRefG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
...  In Angelegenheiten der Gesundheitssorge, die im Inland wahrgenommen werden, ist § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch dann anzuwenden, wenn nach anderen Vorschriften insoweit ausländisches Recht anwendbar ...
Artikel 5 VBRRefG Änderung der Bundesnotarordnung
... Patientenverfügungen und Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs " ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 5 ... und 8 werden angefügt: „7. den einer Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Widersprechenden und 8. den Ersteller einer Patientenverfügung."  ...
Artikel 6 VBRRefG Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
...  „7. Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit den Daten zur Person des Widersprechenden entsprechend Nummer 1." 2. In § ...
 
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