Zitierungen von § 1436 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1436 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1487 BGB Rechtsstellung des Ehegatten und der Abkömmlinge
... der §§ 1419, 1422 bis 1428, 1434, des § 1435 Satz 1, 3 und der §§ 1436 , 1445; der überlebende Ehegatte hat die rechtliche Stellung des Ehegatten, der das Gesamtgut ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
Artikel 1 G. v. 16.02.2001 BGBl. I S. 266; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 6 G. v. 31.10.2022 BGBl. I S. 1966
§ 7 LPartG Lebenspartnerschaftsvertrag (vom 01.01.2023)
... durch Vertrag (Lebenspartnerschaftsvertrag) regeln. Die §§ 1409 bis 1519 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten ...

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 1 LPartRÜG Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
... Verhältnisse durch Vertrag (Lebenspartnerschaftsvertrag) regeln. Die §§ 1409 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend." 3. § 8 Abs. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 1 VBRRefG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 4 in Verbindung mit Absatz 2 gelten entsprechend." 8. Die Überschrift des § 1436 wird wie folgt gefasst: „§ 1436 Verwaltung durch einen Betreuer". ... 8. Die Überschrift des § 1436 wird wie folgt gefasst: „ § 1436 Verwaltung durch einen Betreuer". 9. In § 1596 Absatz 3 wird die Angabe ...

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 1 EheRAnpG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
... „Unterkapitel 2 Verwaltung des Gesamtguts durch einen Ehegatten". 10. § 1436 wird wie folgt gefasst: „§ 1436 Verwalter unter Betreuung  ... durch einen Ehegatten". 10. § 1436 wird wie folgt gefasst: „ § 1436 Verwalter unter Betreuung Fällt die Verwaltung des Gesamtguts in den ...


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