Zitierungen von § 1752 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1752 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)
Artikel 2 G. v. 05.11.2001 BGBl. I S. 2950, 2953; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
§ 5 AdWirkG Antragstellung; Reichweite der Entscheidungswirkungen (vom 01.04.2021)
... in Zweifelsfällen Gebrauch zu machen. Für den Antrag nach Satz 1 Nr. 2 gelten § 1752 Abs. 2 und § 1753 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Eine Feststellung nach ...

Rechtspflegergesetz (RPflG)
neugefasst durch B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
§ 14 RPflG Kindschafts- und Adoptionssachen (vom 01.01.2023)
... die Annahme als Kind einschließlich der Entscheidung über den Namen des Kindes nach den §§ 1752 , 1768 und 1757 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die Aufhebung des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 23 FGG-RG Änderung des Rechtspflegergesetzes (vom 01.01.2009)
... Kind einschließlich der Entscheidung über den Namen des Kindes nach den §§ 1752 , 1768 und 1757 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die Genehmigung der Einwilligung des ...
Artikel 50 FGG-RG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 05.08.2009)
... gefasst: „§ 1697 (weggefallen)". k) Die Angabe zu § 1752 wird wie folgt gefasst: „§ 1752 Beschluss des Familiengerichts, ... k) Die Angabe zu § 1752 wird wie folgt gefasst: „§ 1752 Beschluss des Familiengerichts, Antrag". l) Die Angabe zu § 1779 wird wie ... ersetzt. 33. § 1751 Abs. 1 Satz 4 wird aufgehoben. 34. In § 1752 wird in der Überschrift und in Absatz 1, § 1753 Abs. 2, § 1757 Abs. 2 Satz 1 und 2, ...


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