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Zitierungen von § 1791c BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1791c BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
G. v. 26.06.1990 BGBl. I S. 1163; zuletzt geändert durch Artikel 3 Satz 2 G. v. 15.12.1995 BGBl. I S. 1775
Artikel 5 KJHG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... ist, daß eine Pflegschaft nicht eintritt, oder wenn das Kind eines Vormunds bedarf. § 1791c Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 gilt entsprechend. (2) Für ein nichteheliches Kind, das außerhalb des ... die Worte „oder des Mitarbeiters" eingefügt. 3. In § 1791c Abs. 1 Satz 1 sind nach den Worten „wird das Jugendamt Vormund" die Worte „, wenn das Kind ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 50 FGG-RG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 05.08.2009)
... die Wörter „Beschluss des Familiengerichts" ersetzt. 37. In § 1791c Abs. 3, § 1796 Abs. 1, § 1797 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, den §§ ...