Zitierungen von § 1958 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1958 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1960 BGB Sicherung des Nachlasses; Nachlasspfleger
... welcher Erbe wird, einen Pfleger (Nachlasspfleger) bestellen. (3) Die Vorschrift des § 1958 findet auf den Nachlasspfleger keine ...
§ 2213 BGB Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Nachlass
... Nachlasses zusteht, nur gegen den Erben geltend gemacht werden. (2) Die Vorschrift des § 1958 findet auf den Testamentsvollstrecker keine Anwendung. (3) Ein Nachlassgläubiger, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
§ 265 AO Vollstreckung gegen Erben
... die Vollstreckung gegen Erben sind die Vorschriften der §§ 1958 , 1960 Abs. 3, § 1961 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie der §§ 747, 748, 778, ...


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