§ 2249 BGB Nottestament vor dem Bürgermeister (vom 01.01.2009) ... hinweisen, dass das Testament seine Gültigkeit verliert, wenn der Erblasser den Ablauf der in § 2252 Abs. 1, 2 vorgesehenen Frist überlebt. Er soll in der Niederschrift feststellen, dass dieser ...