Zitierungen von § 2385 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2385 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
§ 23 GNotKG Kostenschuldner in bestimmten gerichtlichen Verfahren (vom 01.01.2024)
... oder Käufers einer Erbschaft über den Verkauf, auch in den Fällen des § 2385 des Bürgerlichen Gesetzbuchs , d) eines Nachlassinventars oder einer Erklärung nach § 2004 des ...
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.11.2024)
... über den Verkauf nach § 2384 BGB sowie einer Anzeige in den Fällen des § 2385 BGB , 6. eines Nachlassinventars oder einer Erklärung nach § 2004 BGB oder 7. der ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenordnung
G. v. 25.11.1935 RGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
§ 112 KostO Erklärungen gegenüber dem Nachlaßgericht
... nach § 2384 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Anzeigen in den Fällen des § 2385 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Bei der Berechnung der Gebühren wird, wenn ...


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