Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)

neugefasst durch B. v. 21.09.1984 BGBl. I S. 1229, 1985 I 195; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.06.1976; FNA: 312-7 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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Erster Teil Registerbehörde
§ 1 Bundeszentralregister
§ 2 (aufgehoben)
Zweiter Teil Das Zentralregister
Erster Abschnitt Inhalt und Führung des Registers
§ 3 Inhalt des Registers
§ 4 Verurteilungen
§ 5 Inhalt der Eintragung
§ 6 Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
§ 7 Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
§ 8 (aufgehoben)
§ 9 (aufgehoben)
§ 10 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
§ 11 Schuldunfähigkeit
§ 12 Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
§ 13 Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
§ 14 Gnadenerweise und Amnestien
§ 15 Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
§ 16 Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
§ 18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
§ 19 Aufhebung von Entscheidungen
§ 20 Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
§ 20a Änderung von Personendaten
§ 20b Identifizierungsverfahren
§ 21 Automatisiertes Auskunftsverfahren
§ 21a Protokollierungen
§ 22 Hinweispflicht der Registerbehörde
§ 23 Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
§ 24 Entfernung von Eintragungen
§ 25 Anordnung der Entfernung
§ 26 Zu Unrecht entfernte Eintragungen
Zweiter Abschnitt Suchvermerke
§ 27 Speicherung
§ 28 Behandlung
§ 29 Erledigung
Dritter Abschnitt Auskunft aus dem Register
1. Führungszeugnis
§ 30 Antrag
§ 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
§ 30b Europäisches Führungszeugnis
§ 30c Elektronische Antragstellung
§ 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses
§ 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
§ 34 Länge der Frist
§ 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
§ 36 Beginn der Frist
§ 37 Ablaufhemmung
§ 38 Mehrere Verurteilungen
§ 39 Anordnung der Nichtaufnahme
§ 40 Nachträgliche Eintragung
2. Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
§ 41 Umfang der Auskunft
§ 42 Auskunft an die betroffene Person
§ 42a Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
§ 42b Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 42c (aufgehoben)
§ 43 Weiterleitung von Auskünften
3. Auskünfte an Behörden
§ 43a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
§ 44 Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
4. Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
§ 44a Versagung der Auskunft
Vierter Abschnitt Tilgung
§ 45 Tilgung nach Fristablauf
§ 46 Länge der Tilgungsfrist
§ 47 Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
§ 48 Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
§ 49 Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
§ 50 Zu Unrecht getilgte Eintragungen
Fünfter Abschnitt Rechtswirkungen der Tilgung
§ 51 Verwertungsverbot
§ 52 Ausnahmen
Sechster Abschnitt Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
§ 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
Siebter Abschnitt Internationaler Austausch von Registerinformationen
§ 53a Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
§ 54 Eintragungen in das Register
§ 55 Verfahren bei der Eintragung
§ 56 Behandlung von Eintragungen
§ 56a (aufgehoben)
§ 56b Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
§ 57a Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 57b Speicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat
§ 58 Berücksichtigung von Verurteilungen
Achter Abschnitt Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818
§ 58a Ersuchen um Übermittlung personenbezogener Daten von ECRIS-TCN
§ 58b Austausch von personenbezogenen Daten zwischen der Registerbehörde und dem Bundeskriminalamt
§ 58c Ablauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN
§ 58d Kennzeichnung eines Datensatzes
Dritter Teil Das Erziehungsregister
§ 59 Führung des Erziehungsregisters
§ 60 Eintragungen in das Erziehungsregister
§ 61 Auskunft aus dem Erziehungsregister
§ 62 Suchvermerke
§ 63 Entfernung von Eintragungen
§ 64 Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen Person
Vierter Teil Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
§ 64a Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik
§ 64b Eintragungen und Eintragungsunterlagen
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 65 Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
§ 66 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
§ 67 Eintragungen in der Erziehungskartei
§ 68 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
§ 69 Übergangsvorschriften
§ 70 (weggefallen)
§ 71 (weggefallen)


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