Abweichend von § 5 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (
StVZO) bildet das Mitführen von zulassungsfreien Gerätewagen hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen in Lohndreschbetrieben keinen Zug im Sinne der Vorschriften über die Fahrerlaubnis.