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§ 25
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§ 25 - Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats (HausratsV
k.a.Abk.
)
V. v. 21.10.1944 RGBl. I S. 256; aufgehoben durch
Artikel 2
G. v. 06.07.2009
BGBl. I S. 1696
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 404-3
Nebengesetze zum Familienrecht
2 weitere Fassungen
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wird in 8 Vorschriften zitiert
6. Abschnitt Schlußvorschriften
§ 24
←
→
§ 26
§ 25 Aufhebung und Nichtigerklärung der Ehe
§ 25 wird in
1 Vorschrift zitiert
Wird eine Ehe aufgehoben, so gelten die §§
1
bis
23
sinngemäß.
§ 24
←
→
§ 26
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Zitierungen von
§ 25 Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 HausratsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HausratsV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitate in Änderungsvorschriften
FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 62 FGG-RG Änderung der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats
... 5. Die §§ 18a, 20 und 23 werden aufgehoben. 6. In §
25
werden die Wörter §§ 1 bis 23 sinngemäß" durch die ...
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