interne Verweise§ 13a TierNebG Strafvorschriften (vom 12.02.2017) ... Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 2a ein dort bezeichnetes tierisches Nebenprodukt oder Folgeprodukt abholt, sammelt, kennzeichnet, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung des BVL-Gesetzes
G. v. 04.08.2016 BGBl. I S. 1966
Artikel 1 TierNebGuBVLGÄndG Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes ... (zuständige Behörde)" ersetzt. 3. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Grundsatz für den Umgang mit tierischen ... 3. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Grundsatz für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten Es ist ... Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 2a ein dort bezeichnetes tierisches Nebenprodukt oder Folgeprodukt abholt, sammelt, kennzeichnet, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6617/v203745.htm