Änderung § 26 GefStoffV vom 26.10.2007

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 26 GefStoffV, alle Änderungen durch Artikel 2 11. ChemRVÄndV am 26. Oktober 2007 und Änderungshistorie der GefStoffV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 26 GefStoffV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.10.2007 geltenden Fassung
§ 26 GefStoffV n.F. (neue Fassung)
in der am 26.10.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 12.10.2007 BGBl. I S. 2382
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.11.2010) 

(Textabschnitt unverändert)

§ 26 Chemikaliengesetz - Herstellungs- und Verwendungsverbote


Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 2 bis 4 des Chemikaliengesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 1 Abs. 1, Nr. 2 Satz 1, Nr. 9 Satz 1, Nr. 12 Abs. 1, Nr. 13.1 Abs. 1, Nr. 14 Abs. 1 Ziffer 1 bis 7, Nr. 15 Satz 1, Nr. 20 oder Nr. 22 Abs. 1, die dort aufgeführten Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse herstellt oder verwendet,

(Text alte Fassung) nächste Änderung

2. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 4 Satz 1, Nr. 13.1 Abs. 2, Nr. 17.1 Abs. 2 Satz 1, Nr. 19 Abs. 1, Nr. 24, Nr. 27 Satz 1, Nr. 30 Satz 1 oder Nr. 31 Abs. 1 oder 2, die dort aufgeführten Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse verwendet,

(Text neue Fassung)

2. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 4 Satz 1, Nr. 13.1 Abs. 2, Nr. 17.1 Abs. 2 Satz 1, Nr. 19 Abs. 1, Nr. 24, Nr. 27 Satz 1, Nr. 30 Satz 1, Nr. 31 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 oder Nr. 32 Abs. 1, die dort aufgeführten Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse verwendet,

3. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 3 Abs. 1, 2 oder 5, Nr. 5, Nr. 6 Abs. 1, Nr. 7, Nr. 8, Nr. 13.3 Abs. 2, Nr. 17.1 Abs. 1 Satz 1, Nr. 17.2 Abs. 1, Nr. 17.3 Abs. 1, Nr. 18, Nr. 21, Nr. 25, Nr. 26, Nr. 28 Satz 1 oder Nr. 29, die dort aufgeführten Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse zu den in diesen Vorschriften jeweils genannten Zwecken verwendet,

4. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 10, die dort genannten Dekorationsgegenstände herstellt,

5. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 23, die dort aufgeführten Stoffe außerhalb geschlossener Anlagen herstellt oder verwendet,

6. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 11, die dort aufgeführten Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse außerhalb geschlossener Anlagen verwendet,

7. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 16, Isopropanol nach dem Starke Säure-Verfahren herstellt,

8. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 22 Abs. 3, krebserzeugende Mineralfasern verwendet,

9. entgegen § 9 Abs. 12 in Verbindung mit Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt,

10. entgegen § 9 Abs. 12 in Verbindung mit Anhang III Nr. 4.5 Satz 1 Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchführt,

vorherige Änderung

11. entgegen § 9 Abs. 12 in Verbindung mit Anhang III Nr. 5.1 Abs. 1 und 2 Begasungen durchführt oder

12. ohne Erlaubnis nach § 9 Abs. 12 in Verbindung mit Anhang III Nr. 5.2 Abs. 2 Begasungen durchführt.



11. entgegen § 9 Abs. 12 in Verbindung mit Anhang III Nr. 5.1 Abs. 1 oder 2 Begasungen durchführt oder

12. ohne Erlaubnis nach § 9 Abs. 12 in Verbindung mit Anhang III Nr. 5.2 Abs. 1 Begasungen durchführt.

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.11.2010) 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed