Zitierungen von § 5 AZR-Gesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 AZRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AZRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 AZRG Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung (vom 01.05.2023)
... Satz 2 ist zu beachten. (4) Für die Einstellung eines Suchvermerks nach § 5 dürfen die ersuchenden öffentlichen Stellen die Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 1, ...
§ 44 AZRG Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren (vom 28.08.2007)
... getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länder kann mit Ausnahme von § 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 3 Satz 3 und § 11 Abs. 1 nicht durch Landesrecht abgewichen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2745
Artikel 1 AZRGÄndG Änderung des AZR-Gesetzes
... Hinweise auf vorhandene Begründungstexte (§ 6 Absatz 5)." 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 4 EUAufhAsylRUG Änderung des AZR-Gesetzes
... „und 11" durch die Angabe „, 11, 13 und 14" ersetzt. 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden nach dem Wort „Stellen" ... eingefügt. b) In Absatz 5 werden die Wörter „Daten nach § 5 Abs. 3" durch die Wörter „die nach Absatz 1 Satz 1 weitergegebenen Daten" ... getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länder kann mit Ausnahme von § 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 3 Satz 3 und § 11 Abs. 1 nicht durch Landesrecht abgewichen ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 47 2. DSAnpUG-EU Änderung des AZR-Gesetzes
... durch die Wörter „Willen der betroffenen Person" ersetzt. 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „der ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed