Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 4 - Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof (ERVVOBVerwG/BFH k.a.Abk.)

V. v. 26.11.2004 BGBl. I S. 3091; aufgehoben durch § 10 V. v. 24.11.2017 BGBl. I S. 3803
Geltung ab 04.12.2004; FNA: 340-7 Verfassung und Verfahren der Verwaltungsgerichte
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§ 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



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