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Zitierungen von § 2 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ERVVOBVerwG/BFH verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERVVOBVerwG/BFH selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 ERVVOBVerwG/BFH Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen (vom 01.01.2016)
... Anbieter und Versionen elektronischer Signaturen, die nach seiner Prüfung dem in § 2 Abs. 3 festgelegten Standard entsprechen und für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ... durch das Gericht geeignet sind, 3. die nach seiner Prüfung den in § 2 Absatz 4 und 5 festgelegten Formatstandards entsprechenden und für die Bearbeitung durch das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

eIDAS-Durchführungsgesetz
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
Artikel 11 eIDASDG Folgeänderungen
... Wörter „nach § 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes" gestrichen. (25) In § 2 Absatz 2a der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof vom 26. November 2004 (BGBl. I S. 3091), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Dezember 2015 ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof
V. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2207
Artikel 1 ERVVOBVerwGBFHÄndV Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof
... vom 26. November 2004 (BGBl. I S. 3091) wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 und 2 wird durch die folgenden Absätze 1 bis 2a ersetzt: „(1) Zur ... Gerichtspoststelle" ersetzt. c) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2, 4 und 5" durch die Wörter „§ 2 Absatz 4 und 5" ... Nummer 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2, 4 und 5" durch die Wörter „§ 2 Absatz 4 und 5" ...