Änderung § 26 KrPflG vom 23.07.2009

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 26 KrPflG, alle Änderungen durch Artikel 12a AMGuaÄndG am 23. Juli 2009 und Änderungshistorie des KrPflG

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§ 26 KrPflG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.07.2009 geltenden Fassung
§ 26 KrPflG n.F. (neue Fassung)
in der am 23.07.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 12a G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 26 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 26 Befristung


vorherige Änderung

 


§ 5 Nummer 2a tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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