interne Verweise§ 20 KrPflG Aufgaben der zuständigen Behörden (vom 07.12.2007) ... ausgeübt worden ist. Die Unterrichtung des Herkunftsmitgliedstaats gemäß § 19b erfolgt durch die zuständige Behörde des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 34 HeilbAnerkRUG Änderung des Krankenpflegegesetzes ... Gleichstellung ergibt." 12. Nach § 19 werden folgende §§ 19a und 19b eingefügt: § 19a Verwaltungszusammenarbeit Die ... oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen, zu übermitteln. § 19b Pflichten des Dienstleistungserbringers Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, ... ausgeübt worden ist. Die Unterrichtung des Herkunftsmitgliedstaats gemäß § 19b erfolgt durch die zuständige Behörde des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird ...
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