Zitierungen von § 13 Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 LwVfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LwVfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48 LwVfG (vom 01.01.2014)
... es der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter nicht bedarf. (2) Die §§ 13 und 19 dieses Gesetzes sind entsprechend anzuwenden. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Artikel 10a RBerNG Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
... vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837), wird wie folgt geändert: 1. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 (1) Als Bevollmächtigte sind, ... wie folgt geändert: 1. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 (1) Als Bevollmächtigte sind, soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte ... a) Die Angabe „§ 19" wird durch die Angabe „Die §§ 13 und 19" ersetzt. b) Das Wort „ist" wird durch das Wort „sind" ...


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