interne Verweise§ 29 SchfG Ruhegeld (vom 01.09.2009) ... auf dreieinhalb vom Hundert, danach bis zur Erreichung des Jahreshöchstbetrages (§ 30 ) für jedes weitere begonnene Jahr der Mitgliedschaft auf drei vom Hundert des ... hat insoweit zu unterbleiben, als eineinhalb vom Hundert des Jahreshöchstbetrages (§ 30 ) für jedes Jahr der Mitgliedschaft als Bezirksschornsteinfegermeister, höchstens jedoch ... worden ist, ein Ruhegeld von mindestens 85 vom Hundert des Jahreshöchstbetrages (§ 30 ) abzüglich der nach Absatz 5 vorzunehmenden Kürzungen zu zahlen. (7) Bei ...
§ 31 SchfG Witwengeld und Witwergeld (vom 01.09.2009) ... hat insoweit zu unterbleiben, als 0,855 vom Hundert des Jahreshöchstbetrages (§ 30 ) für jedes Jahr der Mitgliedschaft des Verstorbenen als Bezirksschornsteinfegermeister bei ...
§ 32 SchfG Waisengeld (vom 01.09.2009) ... 0,3 vom Hundert und für die Vollwaise 0,6 vom Hundert des Jahreshöchstbetrages (§ 30 ) für jedes Jahr der Mitgliedschaft des Verstorbenen als Bezirksschornsteinfegermeister bei ...
§ 56 SchfG Versorgungsanstalt (vom 01.09.2009) ... gleichen Veränderungen, wie sie für den jeweiligen Jahreshöchstbetrag nach § 30 eintreten. Eine Erhöhung des Ruhegeldes wird jedoch nur vorgenommen, soweit nicht die Summe ... Unfallversicherung erhält, die Höhe des jeweiligen Jahreshöchstbetrages nach § 30 übersteigt; Rentenerhöhungen und Rentenminderungen aufgrund des Versorgungsausgleichs ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 643
Artikel 2 SchfNG Änderung des Schornsteinfegergesetzes (vom 02.04.2009) ... 1. Abschnitt Versorgungsansprüche § 29 Ruhegeld § 30 Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes § 31 Witwengeld und Witwergeld ... bei der Versorgungsanstalt maßgebend." 17. § 30 wird wie folgt gefasst: „§ 30 Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes ... maßgebend." 17. § 30 wird wie folgt gefasst: „§ 30 Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes (1) Der Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes ...
Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
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