Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben
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Eingangsformel - Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)

V. v. 29.12.1997 BGBl. I S. 3418; aufgehoben durch § 76 V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 7610-2-26 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Eingangsformel



Auf Grund des § 22, auch in Verbindung mit § 2 Abs. 11 Satz 3, § 13a Abs. 4 Satz 2 und 6 sowie Abs. 5 Satz 2 und 4, sowie auf Grund des § 24 Abs. 4, des § 25 Abs. 3 und des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1996 (BGBl. I S. 64) das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2518) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen vom 19. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3156) verordnet das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute:



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