Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben
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§ 52 - Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)

V. v. 29.12.1997 BGBl. I S. 3418; aufgehoben durch § 76 V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 7610-2-26 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 52 Aufhebung der Kreditbestimmungsverordnung



Die Kreditbestimmungsverordnung vom 1. Februar 1996 (BGBl. I S. 146), geändert durch die Verordnung vom 2. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1503), tritt außer Kraft.



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