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Zitierungen von § 4 GroMiKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GroMiKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 GroMiKV Berechnung der Ermäßigung des Kreditäquivalenzbetrags bei Verwendung von zweiseitigen Aufrechnungsvereinbarungen
... Grundlage der Aufrechnungsvereinbarung ergeben würde. An die Stelle der nach § 4 Abs. 1 Satz 2 einzeln zu ermittelnden Zuschläge für die in Zukunft mögliche ... zu berechnen ist. Dabei ist S die Summe der bei einer Einzelbetrachtung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 anzuwendenden Zuschläge für die in Zukunft mögliche ... des § 5 erfüllt, so dürfen bei Anwendung der Laufzeitmethode gegenüber § 4 Abs. 2 Satz 6 ermäßigte Vomhundertsätze angewendet werden. Die ...
§ 8 GroMiKV Ermittlung des Kreditäquivalenzbetrags nach Abschluß von Schuldumwandlungsverträgen
... ab, darf es bei der Ermittlung des Kreditäquivalenzbetrags nach § 4 auf das nach der Schuldumwandlung verbleibende Schuldverhältnis abstellen, wenn es sich vor ...
§ 10a GroMiKV Anrechnungsmäßige Verrechnung mit gegenläufigen Positionen bei der Bestellung von Geld- oder Wertpapiersicherheiten für Swap-Geschäfte und andere als Rechte oder Festgeschäfte ausgestaltete Termingeschäfte
... der täglich vorzunehmenden Bewertung bei einem Ausfall des Instituts entstünde; § 4 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. Falls das Termingeschäft in eine zweiseitige ...
§ 17 GroMiKV 20 vom Hundert-Anrechnungen
... 20 vom Hundert ihrer Bemessungsgrundlage oder ihres nach § 4 ermittelten Kreditäquivalenzbetrags sind auf die Großkreditobergrenzen anzurechnen:  ...
§ 18 GroMiKV 50 vom Hundert-Anrechnungen
... 50 vom Hundert ihrer Bemessungsgrundlage oder ihres nach § 4 ermittelten Kreditäquivalenzbetrags sind auf die Großkreditobergrenzen anzurechnen:  ...
§ 21 GroMiKV Bemessung der Gesamtsumme der bilanz- und außerbilanzmäßigen Geschäfte
...  Für die Bemessung der anderen Positionen gilt § 2; die §§ 4 bis 7 sind nicht ...
§ 37 GroMiKV Handelsbuch-Gesamtposition
... oder Rechte ausgestalteten Termingeschäfte mit dem Kreditnehmer (§§ 4 , 7 und 8), 3. dem kreditnehmerbezogenen Abwicklungsrisiko (§ 39),  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 17.12.1998 BGBl. I S. 3690; aufgehoben durch § 62 V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793
§ 53 PrüfbV Einhaltung der Großkreditbestimmungen durch Nichthandelsbuchinstitute (§ 13 KWG)
...  Hat das Institut bei der Bemessung der Kreditäquivalenzbeträge (§ 4 GroMiKV) die Marktbewertungsmethode angewandt, sind die Angemessenheit der Marktbewertungen der ...