interne Verweise§ 15 GroMiKV Verfahren zur Einreichung der Anzeigen ... (3) Die Institute sollen die Anzeigen nach den §§ 25, 30, 45 und 50 den bankaufsichtlichen Einreichungsstellen im papierlosen Einreichungsverfahren zur ... in Übereinstimmung mit der bankaufsichtlichen Einreichungsstelle von den §§ 25, 30, 45 und 50 sowie den Vordrucken gemäß den Anlagen 1 bis 3 abgewichen werden, soweit es ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGroßkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065; aufgehoben durch § 21 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183
§ 40 GroMiKV Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 31.12.2010) ... Anlagen 4 bis 7 treten am 1. Januar 2008 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 15, 30, 45 und 50 und die Anlagen 1 und 2 der Großkredit- und Millionenkreditverordnung vom 29. ...
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