§§ 124 bis 129 - Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

G. v. 01.08.1959 BGBl. I S. 565; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 303-8 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
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§§ 124 bis 129 (aufgehoben)


§§ 124 bis 129 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von §§ 124 bis 129 BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 124 bis 129 BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
... Rechtsanwalts auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens §§ 124 bis 129 (weggefallen) § 130 Inhalt der Anschuldigungsschrift § 131 ...


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