Zitierungen von § 59b BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59b BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 49b BRAO Vergütung (vom 01.01.2025)
... ihrer Einziehung an Rechtsanwälte oder Berufsausübungsgesellschaften nach § 59b ist zulässig. Im Übrigen sind Abtretung oder Übertragung nur ...
§ 59c BRAO Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe (vom 16.03.2023)
... zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in einer Berufsausübungsgesellschaft nach § 59b ist Rechtsanwälten auch gestattet 1. mit Mitgliedern einer Rechtsanwaltskammer, ...
§ 59f BRAO Zulassung (vom 01.05.2025)
... und die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane die Voraussetzungen der §§ 59b , 59c, des § 59d Absatz 5, der §§ 59i und 59j erfüllen, 2. die ...
§ 59h BRAO Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler (vom 01.08.2022)
... ist zu widerrufen, wenn die Berufsausübungsgesellschaft 1. die Voraussetzungen der §§ 59b , 59c Absatz 1, des § 59d Absatz 5, der §§ 59i, 59j, 59n oder des § 59o nicht ...
§ 173a BRAO Berufsausübungsgesellschaften von Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof (vom 01.08.2022)
... zugelassen sind, dürfen nur untereinander eine Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des § 59b Absatz 1 eingehen. Eine solche Berufsausübungsgesellschaft darf nur zwei Rechtsanwälte ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Patentanwaltsordnung (PAO)
G. v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 43a PAO Vergütung (vom 01.01.2025)
... Rechtsanwälte, Berufsausübungsgesellschaften nach § 52b dieses Gesetzes oder nach § 59b der Bundesrechtsanwaltsordnung ist zulässig. Im Übrigen sind Abtretung oder Übertragung nur ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022)
... gefasst: „§ 59a Satzungskompetenz". i) Die Angaben zu den §§ 59b bis 59m werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „Zweiter Abschnitt ... Angaben ersetzt: „Zweiter Abschnitt Berufliche Zusammenarbeit § 59b Berufsausübungsgesellschaften § 59c Berufsausübungsgesellschaften mit ... die Absätze 7 und 8. 12. In § 43c Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „ § 59b Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a" durch die Wörter „§ 59a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a" ... (§ 59a)" durch die Wörter „Berufsausübungsgesellschaften nach § 59b " ersetzt. 19. In § 51 Absatz 3 Nummer 5 wird das Wort „Sozien" ... ersetzt. 23. § 59a wird aufgehoben. 24. § 59b wird § 59a und Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe g ... „Zweiter Abschnitt Berufliche Zusammenarbeit § 59b Berufsausübungsgesellschaften (1) Rechtsanwälte dürfen sich zur ... zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in einer Berufsausübungsgesellschaft nach § 59b ist Rechtsanwälten auch gestattet 1. mit Mitgliedern einer Rechtsanwaltskammer, ... und die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane die Voraussetzungen der §§ 59b , 59c, des § 59d Absatz 5, der §§ 59i und 59j erfüllen, 2. die ... zu widerrufen, wenn die Berufsausübungsgesellschaft 1. die Voraussetzungen der §§ 59b , 59c Absatz 1, des § 59d Absatz 5, der §§ 59i, 59j, 59n oder des § 59o nicht ... zugelassen sind, dürfen nur untereinander eine Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des § 59b Absatz 1 eingehen. Eine solche Berufsausübungsgesellschaft darf nur zwei Rechtsanwälte ... Wahlen entsprechend." 81. In § 191a Absatz 2 wird die Angabe „ § 59b " durch die Angabe „§ 59a" ersetzt. 82. § 191b wird wie folgt ...
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung
... Wörter „Berufsausübungsgesellschaften nach § 52b dieses Gesetzes oder nach § 59b der Bundesrechtsanwaltsordnung " ersetzt. 25. In § 45 Absatz 3 Nummer 5 wird das Wort „Sozien" ...


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