Zitierungen von § 46 BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46a BRAO Zulassung als Syndikusrechtsanwalt (vom 01.08.2022)
... nach § 7 vorliegt und 3. die Tätigkeit den Anforderungen des § 46 Absatz 2 bis 5 entspricht. Die Zulassung nach Satz 1 kann für mehrere ...
§ 46b BRAO Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt (vom 01.08.2022)
... oder die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nicht mehr den Anforderungen des § 46 Absatz 2 bis 5 entspricht. § 46a Absatz 2 gilt entsprechend. Entgegen Satz 2 ist die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 1 RVG Geltungsbereich (vom 01.01.2023)
... (2) Dieses Gesetz gilt nicht für eine Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt ( § 46 Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung ). Es gilt ferner nicht für eine Tätigkeit als Vormund, Betreuer, Pfleger, ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 53 StPO Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger (vom 01.07.2021)
... Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden ist; für Syndikusrechtsanwälte ( § 46 Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung ) und Syndikuspatentanwälte (§ 41a Absatz 2 der Patentanwaltsordnung) gilt dies ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Artikel 1 SyndAnwNRG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... und die Wörter „§ 46c Absatz 4 Satz 3" eingefügt. 3. § 46 wird durch die folgenden §§ 46 bis 46c ersetzt: „§ 46 Angestellte ... 4 Satz 3" eingefügt. 3. § 46 wird durch die folgenden §§ 46 bis 46c ersetzt: „§ 46 Angestellte Rechtsanwälte; ... 3. § 46 wird durch die folgenden §§ 46 bis 46c ersetzt: „§ 46 Angestellte Rechtsanwälte; Syndikusrechtsanwälte (1) Rechtsanwälte ... nach § 7 vorliegt und 3. die Tätigkeit den Anforderungen des § 46 Absatz 2 bis 5 entspricht. Die Zulassung nach Satz 1 kann für mehrere ... oder die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nicht mehr den Anforderungen des § 46 Absatz 2 bis 5 entspricht. § 46a Absatz 2 gilt entsprechend. (3) Werden nach ...
Artikel 4 SyndAnwNRG Änderung der Strafprozessordnung
... durch ein Semikolon und die Wörter „für Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung) und Syndikuspatentanwälte (§ 41a Absatz 2 der ...
Artikel 5 SyndAnwNRG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... „Dieses Gesetz gilt nicht für eine Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt (§ 46 Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung)." 2. In dem neuen Satz 2 werden die ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022)
... Rechtsanwalt auch ohne Einwilligung der betroffenen Person offenbart werden." 15. § 46 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 Satz 2 Nummer 3 wird die Angabe ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
... 44 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags § 45 Tätigkeitsverbote § 46 Angestellte Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte § 46a Zulassung als ...


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