Zitierungen von § 50 BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46c BRAO Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte (vom 01.08.2021)
... Auf die Tätigkeit von Syndikusrechtsanwälten finden die §§ 44, 48 bis 49a und 50 Absatz 2 und 3 sowie die §§ 51 bis 55 keine Anwendung. (4) § 27 findet auf ...
§ 59e BRAO Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft (vom 01.08.2022)
... §§ 43 bis 43b, 43d, 43e, 44, 45 Absatz 1 Nummer 2 und 3, die §§ 48, 49a bis 50 , 53, 54, 56 Absatz 1 und 2 und die §§ 57 bis 59a gelten für ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Steuerberatungsgesetz (StBerG)
neugefasst durch B. v. 04.11.1975 BGBl. I S. 2735; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 3 StBerG Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen (vom 16.03.2023)
... Buchprüfer, 2. Berufsausübungsgesellschaften nach den §§ 49 und 50 und im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung, 3. Gesellschaften nach § 44b Absatz 1 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022)
... §§ 43 bis 43b, 43d, 43e, 44, 45 Absatz 1 Nummer 2 und 3, die §§ 48, 49a bis 50 , 53, 54, 56 Absatz 1 und 2 und die §§ 57 bis 59a gelten für ...
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... gefasst: „2. Berufsausübungsgesellschaften nach den §§ 49 und 50 und im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung, 3. Gesellschaften nach § 44b Absatz ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 1 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... das Wort „weitere" ersetzt. bb) Satz 3 wird aufgehoben. 12. § 50 wird wie folgt gefasst: „§ 50 Handakten (1) Der Rechtsanwalt ... Satz 3 wird aufgehoben. 12. § 50 wird wie folgt gefasst: „ § 50 Handakten (1) Der Rechtsanwalt muss durch das Führen von Handakten ein geordnetes ...
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
... 49a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe § 49b Vergütung § 50 Handakten § 51 Berufshaftpflichtversicherung § 51a ...


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