interne Verweise§ 55 BRAO Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei (vom 01.08.2021) ... nicht für die Wahrnehmung ihrer Rechte in anderer Weise gesorgt hat. (3) § 53 Absatz 4 Satz 3 und § 54 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 und 4 gelten entsprechend. Der Abwickler ...
§ 161 BRAO Bestellung einer Vertretung (vom 01.08.2022) ... ist das Mitglied zu hören. Es kann eine Vertretung vorschlagen. (2) § 53 Absatz 2, Absatz 4 Satz 3 und Absatz 5 sowie § 54 Absatz 1, 3 und 4 sind entsprechend ...
Zitat in folgenden NormenRechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Artikel 1 G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2386
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 8 NotBRMoG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung ... §§ 38 bis 42 (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 53 und 54 werden wie folgt gefasst: „§ 53 Bestellung einer Vertretung ... b) Die Angaben zu den §§ 53 und 54 werden wie folgt gefasst: „ § 53 Bestellung einer Vertretung § 54 Befugnisse der Vertretung". c) ... Vertreter" durch die Wörter „eine Vertretung" ersetzt. 20. Die §§ 53 und 54 werden wie folgt gefasst: „§ 53 Bestellung einer Vertretung ... ersetzt. 20. Die §§ 53 und 54 werden wie folgt gefasst: „ § 53 Bestellung einer Vertretung (1) Der Rechtsanwalt muss für seine Vertretung ... 21. § 55 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „ § 53 Absatz 4 Satz 3 und § 54 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 und 4 gelten entsprechend." 22. ... „Personen" ersetzt. 24. In § 59h Absatz 6 Satz 4 wird die Angabe „ § 53 Abs. 10 Satz 7" durch die Wörter „§ 54 Absatz 4 Satz 4" ersetzt. 25. ... ist der Rechtsanwalt zu hören. Er kann eine Vertretung vorschlagen. (2) § 53 Absatz 2, Absatz 4 Satz 3 und Absatz 5 sowie § 54 Absatz 1, 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden." 43. In § 163 ... Vertreters" durch die Wörter „einer Vertretung" und die Wörter „ § 53 Absatz 2 Satz 3 , Absatz 5" durch die Wörter „§ 53 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4" ersetzt. ... und die Wörter „§ 53 Absatz 2 Satz 3, Absatz 5" durch die Wörter „ § 53 Absatz 3 Satz 2 , Absatz 4" ersetzt. bb) Satz 4 wird aufgehoben. 47. § 184 wird ...
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 1 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung ... gilt auch, wenn die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen ist." 19. § 53 Abs. 5 Satz 4 wird aufgehoben. 20. § 54 wird aufgehoben. 21. § 55 ... Abwicklers. (3) Für die Bestellung eines Vertreters (§ 47 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5, § 161 Abs. 1 Satz 1, § 163) wird eine Gebühr von 25 Euro ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 1 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung ... Absatz 8 wird aufgehoben. 14. § 51a Absatz 3 wird aufgehoben. 15. In § 53 Absatz 6 wird nach der Angabe „Satz 1" die Angabe „und 2" eingefügt. ... 47. In § 173 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „(§ 47 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 , § 161 Abs. 1 Satz 1, § 163)" durch die Wörter „(§ 47 Absatz 2, ... 5, § 161 Abs. 1 Satz 1, § 163)" durch die Wörter „(§ 47 Absatz 2, § 53 Absatz 2 Satz 3, Absatz 5 , § 161 Absatz 1 Satz 1, § 163 Satz 1)" ersetzt. 48. § 177 Absatz 2 ...
Zitate in aufgehobenen TitelnRechtspflege-Anpassungsgesetz (RpflAnpG)
G. v. 26.06.1992 BGBl. I S. 1147; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
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