interne Verweise§ 167a BRAO Akteneinsicht (vom 01.08.2021) ... in einem gesonderten Bericht dargestellt, den der Rechtsanwalt einsehen kann. (3) § 58 Absatz 2 ist entsprechend ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
G. v. 09.03.2000 BGBl. I S. 182, 1349; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 8 NotBRMoG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung ... Vertretung § 54 Befugnisse der Vertretung". c) Die Angabe zu § 58 gefasst folgt wie wird: „§ 58 Mitgliederakten". d) Die ... c) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst: „ § 58 Mitgliederakten". d) Die Angabe zu § 61 wird wie folgt gefasst: ... 3 und § 54 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 und 4 gelten entsprechend." 22. § 58 wird wie folgt gefasst: „§ 58 Mitgliederakten (1) Die ... 4 gelten entsprechend." 22. § 58 wird wie folgt gefasst: „ § 58 Mitgliederakten (1) Die Rechtsanwaltskammern führen zur Erfüllung ihrer ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022) ... ohne Haftungsbeschränkung" ersetzt. 22. In § 58 Absatz 6 Satz 1 wird das Wort „Rechtsanwaltsgesellschaft" durch das Wort ... Nummer 2 und 3, die §§ 48, 49a bis 50, 53, 54, 56 Absatz 1 und 2 und die §§ 57 bis 59a gelten für Berufsausübungsgesellschaften sinngemäß. (2) ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 1 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung ... Absatz 5 der Zivilprozessordnung bezeichneten Gericht geltend zu machen." 18. In § 58 Absatz 3 werden die Wörter „Abschriften einzelner Schriftstücke" durch die Wörter ... Angabe „43d," eingefügt und werden die Wörter „und die §§ 57 bis 59" durch ein Komma und die Wörter „die §§ 57 bis 59 und 59b" ... die §§ 57 bis 59" durch ein Komma und die Wörter „die §§ 57 bis 59 und 59b" ersetzt. 23. § 60 wird wie folgt gefasst: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6648/v94725.htm