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Zitierungen von § 93 BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 93 BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 101 BRAO Besetzung des Anwaltsgerichtshofes
... der Senate sind anwaltliche Mitglieder des Anwaltsgerichtshofes zu bestellen. § 93 Abs. 2 gilt ...
§ 211 BRAO Befreiung von der Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt (vom 18.05.2017)
... sind, erfüllen die Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 und § 101 Abs. 1 Satz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 42 1. BMJBBG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... sind, erfüllen die Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 und § 101 Abs. 1 Satz 2." 4. Die §§ 221 und 233 ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
... Abschnitt Das Anwaltsgericht § 92 Bildung des Anwaltsgerichts § 93 Besetzung des Anwaltsgerichts § 94 Ernennung der Mitglieder des Anwaltsgerichts ...
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